© Linda Merk 2021       
 
 
 
 
 
  AGB
 
 
  1.    Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, wenn der 
  Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 
  Die AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die 
  Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
  2.    Unsere AVB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen jedweder Art unserer Kunden werden auch dann nicht 
  Vertragsbestandteil, wenn wir diesen im Einzelfall nicht widersprochen haben.
  3.    Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Ihnen uns gegenüber abzugeben sind (z.B. 
  Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  4.    Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung 
  gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen 
  werden.
  § 2 Vertragsschluss, Berechnung, Preise und Zahlungsbedingungen1.    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies 
  gilt auch, wenn wir Ihnen Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen 
  haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere 
  jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2.    Die Bestellung der Ware durch Sie gilt als verbindliches Vertragsangebot.
  3.    Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an Sie.
  4.    Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart erfolgt der Rechnungsversand per Emailanhang als PDF. Rechnungsdatum ist das der 
  Lieferung der Ware. Der Kaufpreis ist fällig ab Rechnungsstellung; Zahlbar sofort rein netto. Anstelle der üblichen 
  Zahlungskonditionen dürfen wir nach Vereinbarung auch per Nachnahme, Vorkasse oder anderen mit Ihnen zu vereinbarenden 
  Zahlungskonditionen liefern.
  5.    Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit 10 % p.a. zu verzinsen. 
  Für die zweite Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 2,50 EUR, für die dritte Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR, für die 
  vierte Mahnung solche in Höhe von 10,00 EUR fällig. Nach der 4. Mahnung werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen 
  übergeben. Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Ihren Lasten.
  6.    Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des 
  Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften 
  zur Leistungsverweigerung und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer 
  Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der 
  Fristsetzung bleiben unberührt.
  § 3 Versandkosten
  1. Lieferungen erfolgen mit einem Frachtführer unserer Wahl. Die Versandkosten werden bei Bestellungen je nach Aufwand oder 
  Absprache berechnet. Dies gilt für Lieferungen innerhalb Deutschlands und Österreichs (Inseln ausgenommen) im Standard-Service. 
  Mit den Versandkosten sind alle Kosten für Verpackung, Lieferpapiere und bei Normalversand übliche Transport- und 
  Zustellungskosten abgegolten. Soll oder muss eine Lieferung zur Einhaltung eines schriftlich vereinbarten Liefertermins per Express, 
  Kurier oder vergleichbaren Diensten erfolgen, gehen die hierfür anfallenden Zusatzkosten zu Ihren Lasten.
  § 3.1 Versandkosten bei Nachlieferungen
  1. Ist für den Kunden aufgrund der im Webshop angezeigten verfügbaren Mengen bereits bei Auftragserteilung erkennbar, dass nicht 
  die komplette bestellte Menge sofort lieferbar ist, und wünscht der Kunde ausdrücklich Teillieferungen, erfolgt in Deutschland und 
  Österreich eine Teillieferung frachtfrei.
  § 4 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
  1. Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, 
  wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Gegenansprüche unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn Sie Mängelrügen oder 
  Gegenansprüche geltend machen. Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht jedoch nur dann ausüben, wenn Ihr 
  Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
  § 5 Lieferfrist und Lieferverzug
  1.    Die Liefertermine oder Fristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns 
  ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
  2.    Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber
  3.    Falls wir eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in 
  Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist 
  fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus 
  Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber 
  unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen 
  Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung 
  werden wir unverzüglich erstatten.
  4.    Wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der schuldhaften Verletzung 
  einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren 
  Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen und haben wir diese Pflichtverletzung zu vertreten, so haften wir nach den 
  gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise 
  eintretenden Schaden begrenzt..
  § 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
  1.    Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware an einen anderen 
  Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies 
  zumutbar ist.
  2.    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim 
  Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung 
  bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im 
  Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. 
  Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  3.    Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von 
  Ihnen zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen 
  (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
  § 7 Eigentumsvorbehalt
  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden 
  Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
  § 8 Farbbezeichnungen und Größenangaben
  1. Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen 
  Normen. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich. Selbst 
  innerhalb einer Marke können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig unterschiedliche 
  Abmessungen haben. Insbesondere bei sog. Slim-Fit/Body-Fit-Shirts müssen die Größenläufe nicht mit den Unisex-Artikeln der 
  gleichen Marke übereinstimmen. Ähnliches gilt für Damen- und Herrenshirts des gleichen Herstellers. Es ist selbstverständlich, dass 
  Damenshirts anders geschnitten sind als die entsprechenden Herrenshirts obwohl die Größenangabe völlig identisch ist. Dieselbe 
  Farbbezeichnung kann bei unterschiedlichen Marken oder auch unterschiedlichen Artikeln einer Marke völlig anders aussehen. Leider 
  lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten Farbbalken lösen. Jeder abgedruckte Farbbalken im Katalog 
  erscheint unter verschiedenen Lichtquellen anders und eine Textilfarbgebung zu 100%im Papierdruck darzustellen ist nahezu 
  unmöglich. Abweichungen in Größe und Farbe begründen deshalb in der Regel keine Mangelansprüche. Die Waren-Rücksendung 
  nach § 11 bleibt davon selbstverständlich unberührt. Eindringlich hingewiesen werden soll hier auch darauf, dass jeder Textilartikel 
  aus Baumwolle bzw. Baumwoll- Polyestergemisch vor dem ersten Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der (völlig 
  unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien kann es bei sofortigem ungewaschenen Tragen 
  insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiß und den Rückständen kommen. Die dadurch 
  entstehenden Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen. Beanstandungen bzw. Reklamationen hierfür 
  sind in der Regel ausgeschlossen.
  § 9 Mängelansprüche des Käufers
  1. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach 
  unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, 
  wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Sie müssen uns eine 
  angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren.
  2. Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) 
  nachgekommen sind. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3-4 Werktagen – bei versteckten Mängeln sofort 
  nach Bekanntwerden – schriftlich an uns zu richten. Die Ware muss vor dem Veredeln (Besticken, Bedrucken o.ä.) von Ihnen oder 
  dem Veredelungsbetrieb auf etwaige Mängel untersucht werden.
  3.    Beanstandete Ware ist uns zu einem vereinbarten Termin an einem vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware 
  bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen die Kosten für das Zusammenstellen der beanstandeten Ware nicht 
  zu unseren Lasten.
  4.    Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien 
  Sache (Ersatzlieferung). Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag 
  zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung dreimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nachbesserung 
  fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  5.    Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen 
  ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen geltend zu machen.
  § 10 Sonstige Haftung
  1.    Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer 
  Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  2.    Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher 
  Fahrlässigkeit haften wir nur
  a)    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  b)    für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße 
  Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und 
  vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens 
  begrenzt.
  3.    Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine 
  Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem 
  Produkthaftungsgesetz.
  4.    Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die 
  Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers
  (insbesondere gem §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
  § 11 Waren – Rücksendungen
  1. Die Rücksendung neuwertiger, unveredelter Ware wird unter den in Absatz 3 und 4 genannten Voraussetzungen dann akzeptiert, 
  wenn die Lieferung nicht länger als vier Wochen zurückliegt.
  1.1  Grundsätzlich nicht zurückgenommen werden
  -    werkseitig einzelverpackte Hemden und Blusen nach dem Auspacken
  -    Unterwäsche und Socken
  -    Veredelungsfolien (L-Flex, L-Flock)
  -    kundenseitig veredelte Ware
  Die aufgezählten Waren werden nur dann zurückgenommen, sofern die Ware einen versteckten Mangel aufweist, welcher vor der 
  Veredelung nicht feststellbar war. Bitte beachten Sie § 9, Absatz 2 dieser Verkaufsbedingungen.
  1.2  Eine Rücknahme von Waren der Marke Brook Taverner kann nur in Originalverpackung und mit Originalkleiderbügel erfolgen.
  1.3  Garne werden nur in ungeöffneten Kartons zurück genommen. Anbruchkartons, farblich gemischte Gebinde oder einzelne 
  Garnrollen können nicht zurück genommen werden.
  2.    Der Rücksendung muss der Waren-Rücksendeschein beigefügt sein. Retouren ohne diesen Schein können nicht bearbeitet 
  werden. Bei gemeinsamer Rücksendung von Ware aus mehreren Lieferungen ist die Ware innerhalb der Sendung so zu unterteilen, 
  dass eine klare Zuordnung zur jeweiligen ursprünglichen Lieferung möglich ist. Für jede Lieferscheinnummer wird ein eigener Waren-
  Rücksendeschein benötigt.
  3.    Ist der Grund der Rücksendung ein Lieferantenfehler, holen wir die Ware bei Ihnen ab. Die Abholung kann telefonisch, per Fax 
  oder per Email angefordert werden. Möglich ist auch die Rücksendung der Ware durch Sie. Die Kosten für die Rücksendung werden 
  von uns übernommen, sofern sie die Kosten einer Abholung nicht überschreiten. Nach der Bearbeitung der Retoure erhalten Sie eine 
  Gutschrift über den Warenwert
  inklusive aller Versandkosten ohne Abzug.
  4. Liegt kein Lieferantenfehler vor, senden Sie uns die Ware bitte mit dem Rücksendeschein bzw. den Rücksendescheinen zu. In 
  diesem Fall erhalten Sie nach Bearbeitung der Retoure eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich 25% Handlingskosten, 
  mindestens aber abzüglich 5,00 EUR je ursprünglicher Lieferung. Versandkosten werden in diesem Fall nicht gutgeschrieben. Sofern 
  wir in abgesprochenen Ausnahmefällen abweichend von der Regelung in Absatz 1 auch ausgepackte Hemden und Blusen 
  zurücknehmen, betragen die Handlingskosten für diese Artikel 50%.
  § 12 Verjährung
  1.    Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts 
  anderes bestimmt ist.
  2.    Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein 
  Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
  3.    Unberührt bleiben gesetzliche Sonderegelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), für 
  Ansprüche im Lieferantenregress (§ 479 BGB) sowie für die in § 10 Abs. 2 und 3 genannten Schadensersatzansprüche. In diesen 
  Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
  § 13 Urheberrecht
  1. Als Auftraggeber haften Sie allein, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt 
  werden. Sie haben den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.
  § 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
  1.    Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter 
  Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. 
  Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 7 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der 
  Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
  2.    Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches 
  Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder 
  mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des 
  Käufers zu erheben.
   15 Salvatorische Klausel
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke 
  enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen 
  oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
  Bei Rückfragen informieren wir Sie gern unter merk-werbung@t-online.de
  (31.01.2017)